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Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG) die auch nach Beendigung der Therapie bestehen bleibt. Das betrifft alle Inhalte, wie auch schriftliche Aufzeichnungen. Die Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn berechtigte Sorge besteht, dass Eigen- oder Fremdgefährdung durch den oder die Klient*in vorliegt.

 

Kosten

Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 110 Euro.

Für Familien biete ich eine Doppeleinheit (90 Minuten) zu 200 Euro an.

Eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich. Sie bekommen jedoch ein Teil der Kosten rückerstattet (Kostenzuschuss)

Zuschüsse pro Einzelsitzung (50 Minuten):

ÖGK       € 33,70,-

BVAEB    € 46,60,-

SVS        € 45,00,-

KFA        € 28,00,-

 

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren (per Anruf, SMS oder Email). Sollte keine rechtzeitige Absage erfolgen, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen mein Stundenhonorar in Rechnung stellen muss.

 

Im Notfall

https://www.psychotherapie.at/patientinnen/notfallkontakte-beratungshotlines